Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVs)

Datum 19.12.2013 23:58 | Thema: 

Vereinbarung nach § 115 Abs.1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen nach § 114 Abs. 1 SGB XI sowie gleichwertiger Prüfergebnisse in der stationären Pflege- -Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS)- vom 17. Dezember 2008 in der Fassung vom 10.06.2013 (Inkrafttreten am 01.01.2014)


Gemäß § 115 Abs.1 a SGB XI haben die Landesverbände der Pflegekassen sicherzustellen, dass die Leistungen der Pflegeeinrichtungen und deren Qualität, insbesondere hinsichtlich der Ergebnis- und Lebensqualität, für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei veröffentlicht werden. Unter den Vertragsparteien besteht Einvernehmen, diese Vereinbarung anzupassen, sobald pflegewissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse über Indikatoren der Ergebnis- und Lebensqualität vorliegen.





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