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Bundessozialgerichtsentscheidung (BSG) zur Pflegetransparenzvereinbarung
25.07.2013 20:37 (1419 x gelesen)

Rechtmäßigkeit der PTVS bleibt weiterhin ungelöst!

Mit Entscheidung vom 16. Mai 2013 (Az.: B 3 P 5/12 R) hat das BSG das allseits erwartete Urteil zum Revisionsverfahren über die PTVS zurückgewiesen.



Entgegen mehreren Pressemeldungen, hat das BSG jedoch die Rechtmäßigkeit der PTVS und die damit verbundene Veröffentlichung der Transparenzberichte nicht bestätigt. Die Revision wurde lediglich zurückgewiesen, weil die Klägerin kein besonderes Rechtsschutzbedürfnis hatte, eine sogenannte vorbeugende Unterlassungsklage gegen die Pflegekassen anzustreben.

Die Klage war damit formal unzulässig. Da mehrere Gutachten (vgl. http://www.hopfenzitz.info/aktuelles/) derzeit belegen, dass das Verfahren weder dem Pflegebedürftigen noch deren Angehörigen nutzt, gerade durch den Dokumentationsaufwand falsche Anreize setzen kann (ca. 3 Milliarden EURO Kosten der Bürokratie und Durchführung der Prüfungen pro Jahr), und insbesondere die Pflegenden weiter in ihrer Arbeit belastet, wird in Anbetracht der bevorstehenden Bundestagswahlen nur zu hoffen sein, dass hier Parteien im Vorfeld eine Abschaffung dieses Systems auf ihre Agenda setzen.


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